Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 22.05. bis zum 26.05.2023 durchgeführt.
Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 13.06. bis zum 15.06.2023 durchgeführt.
Prüfungsräume
Hauptschule: Mehrzweckhalle
Realschule: große Sporthalle
Krankmeldungen
Krankmeldungen müssen spätestens am jeweiligen Prüfungstag vor 08:00 Uhr
telefonisch in der Schule (06042-96180) erfolgen. Ein ärztliches Attest muss innerhalb von 3 Tagen in der Schule abgegeben werden. Die Bescheinigung eines Arztbesuches reicht nicht aus. Ein
unentschuldigtes Fernbleiben von den Prüfungen führt zur Benotung „ungenügend“ (Note 6).
Verbot von Smartphones und
Smartwatches
„Das Mitführen sämtlicher kommunikationstechnischer Medien einschließlich
Mobiltelefonen ist verboten.“ (Erlass vom ABl.11/18 - S.1078 Punkt 5.4.).“ Werden solche Geräte (auch Smartwatches) in der Prüfung gefunden, selbst wenn sie ausgeschaltet sind, führt dies zum
Ausschluss von der Prüfung bzw. zu der Benotung „ungenügend“ (Note 6). Tipp: Lasst diese ganze zuhause!
Wörterbücher, Formelsammlungen und
Taschenrechner
In Deutsch sind Wörterbücher vorhanden. In Englisch besprecht ihr mit euren
Fachlehrern, ob und wann Wörterbücher abgegeben werden sollen. Auch in Mathematik müssen die Formelsammlungen vorher nach Absprache mit euren Mathematiklehrern abgegeben und kontrolliert werden. In
jeglichen Büchern dürfen keine handschriftlichen Notizen sein. An den Prüfungstagen können keine weiteren Exemplare mitgebracht werden!
In Mathematik sind der Taschenrechner (nicht grafikfähig/programmierbar nur sofern sie über eine nachprüfbare Reset- oder Clear-Funktion des Programmspeichers verfügen), ein Zirkel und ein Geodreieck mitzubringen.
Papier und Abgabe der Prüfungen
Das Papier wird zu Beginn der Prüfungen von der Schule gestellt. Auf Anfrage
erhaltet ihr zusätzliche Bögen. Kontrolliert vor der Abgabe, dass alle Blätter mit Namen versehen und diese bei mehreren Blättern durchnummeriert sind. Abgegeben wird jeweils das Reinschrift- und
Konzeptpapier.
Beachtet, dass alles, was bewertet werden soll, auf dem Reinschriftpapier stehen muss. Das Konzeptpapier wird nicht mit bewertet, es ist wirklich nur für Vor- oder Zwischenüberlegungen. In Mathematik sind bei allen Rechnungen, Nebenrechnungen, Lösungen die Aufgabennummern zu vermerken. Die Aufgabensätze dürfen nur an den ausdrücklich vorgesehenen Stellen beschrieben werden.
Täuschungsversuche (§45 VOBGM)
(2) Benutzt eine Prüfungsteilnehmerin oder ein Prüfungsteilnehmer unerlaubte
Hilfsmittel oder begeht sie oder er eine Täuschung, unternimmt sie oder er einen Täuschungsversuch oder leistet sie oder er der Täuschungshandlung einer oder eines anderen Vorschub, entscheidet die
Schulleiterin oder der Schulleiter nach Klärung des Sachverhalts und Anhörung (…) über weitere Maßnahmen. (…)
(3) Abs. 2 gilt entsprechend in den Fällen, in denen die Täuschung oder der Täuschungsversuch erst nach Anfertigung der Prüfungsarbeit festgestellt wird.
(4) Bei Ausschluss wird der betroffene Prüfungsteil mit der Note "ungenügend" bewertet.“
Auf der Seite https://kultusministerium.hessen.de/zaa gibt es Informationen für die einzelnen Fächer und auch Beispielaufgaben.