Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Grund der besonderen Lage hat das Hessische Kultusministerium eine Einschränkung des Schulbetriebes bis zunächst 31. Januar 2021 angeordnet:
Für die Stufen 5 und 6 ist die Präsenzpflicht vorerst ausgesetzt. Wir bitten Sie eindringlich, dem Aufruf des Ministerpräsidenten Volker Bouffier und des Kultusministers Alexander Lorz zu folgen und Ihre Kinder zuhause zu lassen, um die Kontakte so gut es geht zu reduzieren. Für Kinder dieser beiden Jahrgangsstufen, die unter keinen Umständen zuhause betreut werden können, wird die Schule eine Notbetreuung einrichten, die eine Bearbeitung der ansonsten zum Download bereit gestellten Unterrichtsinhalte in der Schule ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an dieser Notbetreuung nur nach Anmeldung möglich ist und jeweils für die folgende Schulwoche gilt. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Ab der Stufe 7 ist
Distanzunterricht angeordnet. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen ausschließlich von zuhause am Unterricht teil. Hierfür werden wieder digitale Wochenpläne bereitgestellt und eine Kommunikation mit
den Lehrkräften über E-Mail oder Videochat ermöglicht. Informationen zu individuellen Angeboten sowie Kommunikationswegen und digitale Unterrichtszeiten erhalten Sie zeitnahe über die jeweiligen
Klassenlehrer*innen.
Ausgenommen vom Distanzunterricht sind die Abschlussklassen R10 und H9. Diese werden nach regulärem Stundenplan und unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften in der Schule ab 11.01.2021 unterrichtet und auf ihren bevorstehenden Abschluss vorbereitet.
Weitere Informationen können Sie dem angefügten Ministerschreiben entnehmen. Wir bitten Sie außerdem, die Homepage der Schule im Blick zu behalten. Diese wird regelmäßig aktualisiert.
Die Schulleitung
Mit dem Überschreiten der Inzidenz von 50 tritt im Wetteraukreis eine Allgemeinverfügung in Kraft (siehe Link). Diese schreibt neben weiteren Maßnahmen auch eine verbindliche Maskenpflicht auch während des Unterrichts in weiterführenden Schulen vor. Diese Verpflichtung wurde ab dem 02. November durch das Hessische Kultusministerium bestätigt.
Damit gilt auch in unserer Schule bis auf Weiteres eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts sowie weiterhin im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Sollte ein Kind Krankheitssymptome zeigen, darf es unter keinen Umständen in die Schule geschickt werden. Sollten Symptome während der Schulzeit auftreten, muss es unverzüglich abgeholt werden.
Eine Rückkehr in die Schule ist bis auf Weiteres frühestens einen Tag nach Ausbleiben der letzten Symptome und durch Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung der Eltern möglich. Im Falle grippeähnlicher Symptome (Husten, Halsschmerzen, Fieber, o.ä.), benötigen wir zusätzlich eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung zur Wiederzulassung (siehe unten).
Alle schriftlichen Entschuldigungen müssen vor einer Rückkehr in den Unterricht, also am ersten Tag, in der Schule vorgelegt werden. Kinder ohne schriftliche Entschuldigung dürfen nicht am Unterricht teilnehmen!
Das entsprechende Formblatt mit Erläuterungen finden sie hier: