Schule am Dohlberg
In der Langgewann 3 - 5
63654 Büdingen
Sekretariat:
06042 96180
Präambel
Unsere Schule ist ein Ort, an dem eine soziale Gemeinschaft lernt, arbeitet und kreativ tätig ist. Damit dieses Schulleben funktioniert, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte Pflichten und Regeln kennen und akzeptieren. Diese sind festgelegt in den einzelnen schulinternen Ordnungen sowie im Hessischen Schulgesetz. Unsere Schulvereinbarung gilt für SchülerInnen, Eltern, MitarbeiterInnen, Sozialpädagoginnen sowie Lehrkräfte. Chancengleichheit, Gleichberechtigung, Gewaltlosigkeit und Höflichkeit untereinander sind die Basis unseres täglichen Miteinanders. Die Atmosphäre der Schulgemeinschaft ist von Respekt und Toleranz anderen Kulturen und Religionen gegenüber geprägt. Rassismus und Extremismus werden konsequent abgelehnt.
Grundsätze
Ich möchte von anderen geachtet werden und bringe den anderen selbst auch entsprechende Achtung und Höflichkeit entgegen.
Meine Meinung ist wichtig und soll ernst genommen werden. Ebenso setze ich mich sachlich mit anderen Standpunkten auseinander.
Ich möchte den Schulalltag angstfrei erleben und verbreite selbst weder Angst noch Schrecken.
Niemand soll mich auslachen, beschimpfen, schlagen oder auf andere Weise verletzen. Auch ich will Konflikte gewaltfrei lösen.
Im und außerhalb des Unterrichtes setze ich mich dafür ein, eine Atmosphäre zu schaffen, in der ich gut arbeiten und mich wohlfühlen kann. Dazu gehört für mich, zu anderen freundlich zu sein, ihnen Mut zu machen, zu helfen, niemanden auszugrenzen und Konflikte gemeinsam zu lösen.
Ich möchte in einer sauberen und gepflegten Schule arbeiten und sie auch mitgestalten. Deshalb gehe ich sorgsam mit Materialien und Einrichtungsgegenständen um und trenne den Müll.
Ich trage keine Kleidung oder Symbole, die auf einen extremistischen oder rassistischen Hintergrund schließen lassen oder in diesem Zusammenhang stehen.
Alle aufgeführten Grundsätze können nur in die Tat umgesetzt werden, wenn die Zusammenarbeit zwischen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern gewährleistet wird. Sollte ich gegen die Grundsätze verstoßen, weiß ich, dass das Konsequenzen nach sich zieht.
1. Rücksichtnahme und Sicherheit auf dem Schulgelände
Merke: Ich behandle jeden so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
Dazu gehört:
Es ist für mich selbstverständlich, mit anderen höflich und freundlich umzugehen und zu sprechen.
Als SchülerIn folge ich den Anweisungen der LehrerInnen, des Hausmeisters und der Sekretärin oder dazu beauftragter Personen. Das Hausrecht auf unserem Schulgelände übt der Schulleiter aus.
Ich reihe mich immer, wenn gewartet werden muss (Cafeteria, Bus,…), in eine Warteschlange ein und drängle nicht.
Ich kleide mich dem Schulalltag angemessen. Besonderheiten werden in den einzelnen Unterrichtsfächern ( z.B. Sport, …) geregelt. Für alle Fächer gilt: Kopfbedeckungen werden nur aus religiösen Gründen getragen und Jacken werden im Unterricht ausgezogen.
Ich habe während des Schulalltages von 8.10. – 15.30 Uhr keine elektronischen Geräte in Betrieb, Kopfhörer trage ich nicht am Körper. Ich weiß, dass Schülerhandys ausgeschaltet sein müssen und bei Zuwiderhandlung nur von Erziehungsberechtigten abgeholt werden können.
Unsere Pausenzeiten liegen zwischen 9.40 und 10.00, 11.30 und 11.45 sowie 13.15 und 14.00 Uhr. Ich kann sie auf dem Schulhof bzw. Hartplatz oder der Cafeteria verbringen, bei Regen oder starkem Schneefall auch im überdachten Bereich. Für Ballspiele mit dem Softball oder dem Basketball nutze ich den Hartplatz. Ich gehe nicht auf das Gelände des Gymnasiums.
Ich weiß, dass das Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen verboten ist.
Ich respektiere die von unseren Schülern angelegten Grünanlagen, reiße keine Pflanzen ab bzw. heraus und trampele nicht auf den Beeten herum und benutze die vorgesehenen Wege.
Zur Unterstützung bei Klärung von Konfliktfällen in den Pausen auf dem Außengelände wende ich mich an die Aufsicht führende Lehrkraft.
Ich weiß, dass mir das Rauchen und Trinken von Alkohol gesetzlich untersagt ist und der Besitz, der Handel und der Konsum aller Drogen strafrechtlich verfolgt werden.
Ich beteilige mich an unseren gemeinsamen Bemühungen, unsere Schule drogenfrei zu halten.
Ich weiß, dass das Mitbringen von Waffen bzw. Scheinwaffen jeglicher Art strengstens untersagt ist und strafrechtlich verfolgt werden muss. Ich bringe auch keine Laserpointer mit, da mir bewusst ist, dass ich damit Netzhautverletzungen hervorrufen kann.
Das Schulgelände darf ich nur mit einer schriftlichen Erklärung meines Erziehungsberechtigten während der Schulzeit verlassen, weil dann die Aufsichtspflicht der Schule entfällt.
Unfälle auf dem Schulweg oder im Schulgelände muss ich im Sekretariat oder bei meinem/er Klassenleiter/in melden, damit eventuelle Rechtsansprüche nicht verloren gehen.
Gäste melden sich im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung an.
2. Gewaltfreiheit, Toleranz, Rechte und Pflichten
Merke: Ich mache mir bewusst: Die Freiheit jedes Einzelnen in unserer Schule endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.
Unter Berücksichtigung dieses Leitsatzes werde ich alle, die an meiner Schule lehren, lernen und arbeiten , so wie sie sind, achten und respektieren und Konflikte gewaltfrei lösen.
Ich achte darauf, dass auf alle Äußerungen und Handlungen, die anderen seelisch oder körperlich weh tun, andere ausgrenzen oder herabsetzen, konsequent reagiert wird. Ich trage selbst im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Klärung bei: Zivilcourage, Öffentlichkeit herstellen, Hilfe holen sind Reaktionen, um die ich mich bemühe. Dabei nutze ich auch die Schülerstreitschlichter und die Schülervertretung. Ich habe an meiner Schule immer das Recht, mit meinen Sorgen und Wünschen ernst genommen zu werden.
Unterricht:
Die LehrerInnen und SchülerInnen gestalten eine Unterrichtsatmosphäre, in der angstfreies Lernen und Mitarbeiten möglich ist, Leistungsbereitschaft geachtet und respektiert wird.
Ich habe das Recht, beraten und gefördert zu werden.
Ich erkenne Engagement, Motivation, Lern-und Leistungsbereitschaft aller am Unterricht Beteiligter als Grundvoraussetzung für erfolgreiches Lernen an.
Ich halte mich grundsätzlich an die Anweisungen der LehrerInnen und aller MitarbeiterInnen der Schule
Die Unterrichtszeiten liegen zwischen 8.10 und 15.30 Uhr. Mit dem Gong um 8.05 Uhr kann ich hineingehen. Das Fehlen der Lehrkraft muss spätestens 10 Minuten nach Beginn durch den Klassensprecher bei der Schulleitung gemeldet werden.
Ich darf im Unterricht nicht essen auch nicht Kaugummi kauen, aber nach Erlaubnis der Lehrkraft Wasser trinken.
Ich kann mit den Schülerstreitschlichtern selbstständig Schlichtungstermine vereinbaren oder von dem Lehrer dazu verpflichtet werden, diese zu besuchen, um meine Konflikte in einer vertrauensvollen Atmosphäre klären zu können; natürlich unterliegen alle Schlichter der Schweigepflicht. An unserer Schule gilt der Leitsatz: „Schlichtung vor Bestrafung.“
3. Verantwortung übernehmen
Merke: Ich beteilige mich aktiv am Schulleben, denn diese Schule ist meine Schule.
Dazu gehört:
Für meine aktive Teilnahme am Unterricht trage ich selbst Verantwortung.
Ich hole den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nach.
Es ist für mich ganz selbstverständlich, soziale Dienste (z.B. Ordnungsdienst, Schulsanitätsdienst,…) an der Schule zu übernehmen und pflichtbewusst zu leisten.
Alle Beteiligten, auch die Erziehungsberechtigten, sind verantwortlich für einen störungsfreien Unterrichtsalltag.
Ich nutze die gewählte Schülervertretung als demokratische Einrichtung unserer Schule, um Fragen und Probleme zu klären, Verbesserungsvorschläge umzusetzen und an der Gestaltung meiner Schule mitzuwirken.
4. Sauberkeit und ökologisches Handeln
Merke: Ich trage durch mein eigenes Verhalten dazu bei, dass die Schule sauber bleibt und sich alle wohl fühlen können.
Dazu gehört:
Ich sorge mit dafür, dass die Klassenräume in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Nach Unterrichtsschluss müssen die Stühle hoch gestellt und Fenster geschlossen werden.
Ich entsorge den Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter, der Müll an unserer Schule wird getrennt gesammelt. Ich vermeide Müll oder nehme ihn möglichst mit nach Hause.
Ich achte mit darauf, dass die Toiletten sauber gehalten werden.
Spucken ist unhygienisch und ekelerregend und deshalb im gesamten Schulgelände verboten.
5. Spezielle Ordnungen
Merke: Ich bin mir bewusst, dass es für bestimmte Bereiche der Schule spezielle Ordnungen gibt, die von allen eingehalten werden müssen.
Dazu gehören:
Cafeteria
Bibliothek
Fachräumen (Chemie, Physik, Biologie, EDV, Küche, Werkraum, Kunst, Musik)
Sporthalle, Schwimmhalle
Toiletten
Außenanlagen mit Freizeitbereich
Bushaltestellen
6. Verhalten an der Bushaltestelle
Merke: Wir wollen alle zügig, unversehrt, stressfrei und vor allem sicher nach Hause.
Dazu gehört:
Ich respektiere die aufsichtführenden Personen und folge ihren Anweisungen, ebenso den Lehrkräften des Wolfgang-Ernst-Gymnasiums und der Busfahrer. Ich schiebe, schubse und drängle nicht.
Ich stelle mich hinten an.
Meine Eltern und ich wissen, dass meine Sicherheit und die Sicherheit anderer Schüler gefährdet ist, wenn mich meine Eltern an der Bushaltestelle oder am Zebrastreifen vor der Schule absetzen bzw. abholen, dies darf nur auf dem Parkplatz am Tinley Park Platz (Kreisverkehr am Hallenbad) erfolgen.
Im Bus verhalte ich mich ruhig und vermeide jegliche Konflikte. Nach Möglichkeit sind alle Sitzplätze zuerst zu besetzen. Anweisungen von Hilfspersonal ist Folge zu leisten.
7. Konsequenzen bei Verstößen
Merke: Ich weiß, dass Verstöße gegen die Schulordnung Konsequenzen haben:
Mündliche Ermahnung
Schriftliche Missbilligung
Angemessene Entschuldigung bei Fehlverhalten anderen gegenüber
Gespräch, Beratung und Mediation
Übertragung besonderer Aufgaben im Interesse der Schulgemeinschaft
Wiedergutmachung angerichteter Schäden
Verpflichtung zur Nacharbeit
Ordnungsmaßnahmen, die von der Klassenkonferenz beantragt werden können (gemäß §82 Hess. Schulgesetz)